Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Schulungen und Veranstaltungen der “Deutsche
Metallbau Akademie Inh. Walter Heinrichs e.K.” (nachstehend DMA genannt)
§ 1 Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare, Schulungen und Veranstaltungen liegen diese „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Seminare, Schulungen und Veranstaltungen“ der DMA zugrunde. Anderslautende
Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmer sind nur wirksam, wenn sie von der DMA schriftlich bestätigt wurden. Das
Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DMA.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform
Der Kunde/Teilnehmer wird über das Seminarangebot der DMA durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin
benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss für Seminare, Schulungen und
Veranstaltungen kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Kunden/Teilnehmers oder durch beiderseitige
Vertragsunterzeichnung zustande. Vertragsergänzungen, Vertragsabänderungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 3 Durchführung
Die DMA wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst
aktuellen, fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der
Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und
sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder
Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars)
können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen des Seminars in seinem Kern nicht völlig verändern. Die DMA ist berechtigt, den/die vorgesehenen
Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur
dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen in jeglicher Form, die von der DMA zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten
Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen
weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art der Verkörperung, gebührt allein der DMA oder, sofern
entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten
oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung der DMA ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in
Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, soweit nichts
Anderes angegeben ist. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im
Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden mit Bestätigung des Seminars erstellt.
Der Kunde/Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und –kosten vollständig zu entrichten, auch wenn
einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder
organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung
der vereinbarten Seminargebühr. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des
Leistungsgebers mit 5,0% (8%, sofern der Leistungsnehmer kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu
verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der DMA, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 6 Absagen von Veranstaltungen, Rücktritt, Widerruf
Die DMA kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihr in den Leistungsangeboten festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des
Referenten) vor Seminar-Veranstaltungsbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch die
DMA erhält der Kunde/Teilnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei
bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers
gegenüber der DMA sind grundsätzlich in allen Fällen ausgeschlossen. Soweit der Kunde/Teilnehmer Verbraucher i.S.d. § 13
BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach
Vertragsabschluss gemäß § 355 BGB zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei einer
Absage/Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart ist – von
der DMA Stornogebühren nach folgendem Schema berechnet: 20% des Rechnungsbetrages bei Absage vier bis drei Wochen
vor Veranstaltungsbeginn; 40% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als drei Wochen bis zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn; 60% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn; 100% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei
Abbruch der laufenden Veranstaltung.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax bei der DMA eingehen. Bei Stornierung
eines Seminars eines “Rabatt-Pakets” (Mengenrabatt bei der Buchung) werden für die anderen Veranstaltungen dieses
Pakets rückwirkend der volle Kaufpreis fällig und der Rabatt entfällt. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In
diesem Fall wird dem Kunden/Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich
hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser
Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
§ 7 Schulungserfolg
Die DMA übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar, der Schulung oder Veranstaltung beabsichtigten Erfolg
und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich
welcher Art diese sind.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch erhält der Kunde/Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat/Bescheinigung über die Teilnahme an dem
Seminar, der Schulung oder Veranstaltung, das sich über den zeitlichen Umfang und der vermittelten Inhalte erstreckt.
§ 9 Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf die DMA personenbezogene Daten des Kunden/Teilnehmers unter Beachtung
der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen speichern und nutzen. Siehe Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung, Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sind, die am Unterrichtsort geltenden Haus- und Werkstattordnung zu beachten und
einzuhalten. Anweisungen der vor Ort zuständigen und verantwortlichen Personen und deren Beauftragen sind zu
befolgen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die
Schutzeinrichtungen gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu verwenden, soweit nötig. Von der
Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Schutzkleidung ist zu tragen. Bei Unfällen ist schnellstens Hilfe zu leisten. Die DMA
haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter
Sachen.
§ 11 Sonstiges
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird
Simmerath als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags
ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr
bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die
Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung erfolgte beziehungsweise der durch die
Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Stand November 2018
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Deutsche Metallbau Akademie
Inh. Walter Heinrichs e.K.
AG Aachen, HRA 8893