Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Schulungen und Veranstaltungen der “Deutsche

Metallbau Akademie Inh. Walter Heinrichs e.K.” (nachstehend DMA genannt)

 

§ 1 Allgemeines

 

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare, Schulungen und Veranstaltungen liegen diese „Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für Seminare, Schulungen und Veranstaltungen“ der DMA zugrunde. Anderslautende

Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmer sind nur wirksam, wenn sie von der DMA schriftlich bestätigt wurden. Das

Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und

Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DMA.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform

 

Der Kunde/Teilnehmer wird über das Seminarangebot der DMA durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin

benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss für Seminare, Schulungen und

Veranstaltungen kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Kunden/Teilnehmers oder durch beiderseitige

Vertragsunterzeichnung zustande. Vertragsergänzungen, Vertragsabänderungen oder Nebenabreden bedürfen der

Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

§ 3 Durchführung

 

Die DMA wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst

aktuellen, fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der

Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und

sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder

Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars)

können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder

Abweichungen des Seminars in seinem Kern nicht völlig verändern. Die DMA ist berechtigt, den/die vorgesehenen

Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur

dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 4 Veranstaltungsunterlagen

 

Veranstaltungsunterlagen in jeglicher Form, die von der DMA zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten

Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen

weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art der Verkörperung, gebührt allein der DMA oder, sofern

entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten

oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung der DMA ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in

Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, soweit nichts

Anderes angegeben ist. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im

Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 10

Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden mit Bestätigung des Seminars erstellt.

Der Kunde/Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und –kosten vollständig zu entrichten, auch wenn

einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder

organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung

der vereinbarten Seminargebühr. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des

Leistungsgebers mit 5,0% (8%, sofern der Leistungsnehmer kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu

verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der DMA, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

§ 6 Absagen von Veranstaltungen, Rücktritt, Widerruf

 

Die DMA kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihr in den Leistungsangeboten festgelegte

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des

Referenten) vor Seminar-Veranstaltungsbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch die

DMA erhält der Kunde/Teilnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei

bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers

gegenüber der DMA sind grundsätzlich in allen Fällen ausgeschlossen. Soweit der Kunde/Teilnehmer Verbraucher i.S.d. § 13

BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach

Vertragsabschluss gemäß § 355 BGB zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden

Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei einer

Absage/Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart ist – von

der DMA Stornogebühren nach folgendem Schema berechnet: 20% des Rechnungsbetrages bei Absage vier bis drei Wochen

vor Veranstaltungsbeginn; 40% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als drei Wochen bis zwei Wochen vor

Veranstaltungsbeginn; 60% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor

Veranstaltungsbeginn; 100% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei

Abbruch der laufenden Veranstaltung.

Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax bei der DMA eingehen. Bei Stornierung

eines Seminars eines “Rabatt-Pakets” (Mengenrabatt bei der Buchung) werden für die anderen Veranstaltungen dieses

Pakets rückwirkend der volle Kaufpreis fällig und der Rabatt entfällt. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In

diesem Fall wird dem Kunden/Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich

hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser

Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeber vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

 

§ 7 Schulungserfolg

 

Die DMA übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar, der Schulung oder Veranstaltung beabsichtigten Erfolg

und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich

welcher Art diese sind.

 

§ 8 Teilnahmebescheinigung

 

Auf Wunsch erhält der Kunde/Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat/Bescheinigung über die Teilnahme an dem

Seminar, der Schulung oder Veranstaltung, das sich über den zeitlichen Umfang und der vermittelten Inhalte erstreckt.

 

§ 9 Datenerfassung

 

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf die DMA personenbezogene Daten des Kunden/Teilnehmers unter Beachtung

der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen speichern und nutzen. Siehe Datenschutzerklärung.

 

§ 10 Haftung, Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin

 

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sind, die am Unterrichtsort geltenden Haus- und Werkstattordnung zu beachten und

einzuhalten. Anweisungen der vor Ort zuständigen und verantwortlichen Personen und deren Beauftragen sind zu

befolgen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die

Schutzeinrichtungen gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu verwenden, soweit nötig. Von der

Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Schutzkleidung ist zu tragen. Bei Unfällen ist schnellstens Hilfe zu leisten. Die DMA

haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter

Sachen.

 

§ 11 Sonstiges

 

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird

Simmerath als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags

ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen

Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr

bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die

Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung erfolgte beziehungsweise der durch die

Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

 

Stand November 2018