Wertermittlung durch Sachverständige

 

Die Wertermittlung von Gegenständen, Immobilien, Zuständen, Ausfällen etc. ist ein zentrales Thema für Sachverständige. Welche Faktoren können Werte mindern oder steigern? Welche Arten von Mängeln gibt es, die Sie bedenken müssen? Wie scharf ist die Trennlinie zwischen optischen und technischen Mängeln? Was ist der merkantile Minderwert und müssen Sie diesen beachten?

Falsche oder unzureichende Minderwertermittlungen bringen im Zweifelsfall Haftungsrisiken mit sich, die den meisten Sachverständigen nicht bekannt sind. 

 

Im Seminar "Wertermittlung durch Sachverständige" erklärt Ihnen Prof. Jürgen Ulrich, vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund a.D., nach welchen Regeln Sie bewerten sollten, welche Sonderfälle ihm in seiner Laufbahn als Richter untergekommen sind und welche Risiken in diesem Zusammenhang auf Sie warten. 

 

"Wertermittlung durch Sachverständige" ist unser Kompetenzseminar für einen ganz zentralen Aspekt der Sachverständigentätigkeit. 

Dozent: Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund a.D., Fachbuchautor

 

Nächste Termine:   

 

  • 12.06.2023 in München
  • 19.06.2023 in Köln
  • 06.11.2023 in München
  • 13.11.2023 in Köln

 

 

Seminardauer: 1 Tagesseminar, 09:00-17:00

 

Kosten: 485,00 € zzgl. MwSt. (Seminarunterlagen und Verpflegung inkl.)

 

 

Sie erhalten für das Seminar 8 Fortbildungspunkte bei Ihrer IHK / HwK.

 

Fördermöglichkeiten: Bildungsscheck NRW

 


Inhalte:

 

I. Grundlagen:

 

1. vorweg:

    Der (private) Gutachter wird beauftragt, der (gerichtliche) Sachverständige hinzugezogen.

 

2. Der Begriff „Wert“:

    Was ist wann - wenn ja: wieviel und wieso dann eigentlich - wert?

 

a) das Wort „Wert“ in Gesetzestext

    von HGB zum -. da immerhin mehr als 70 mal - BGB

b) Begrifflichkeiten: Welche Typen von Werten gibt es eigentlich?

    gemeiner Wert, Nennwert, Teilwert ….

    Wieso kann derselbe Gegenstand gleichzeitig unterschiedliche Werte aufweisen?

c) objektiver - subjektiver/individueller (affektiver) Wert

    Gibt es Sachen ganz ohne Wert?

d) Was ist der Unterschied zum „Preis“?

    „Der Sachverständige bestimmt den Wert, der Markt bestimmt den Preis.“ - so richtig?

 

 

II. Wie geht Wertermittlung im Einzelnen?

 

1. Der Start ist die sorgsame Klärung der gutachterlichen/sachverständigen Aufgabe!

Muss es denn ein öffentlich bestellter Sachverständiger sein?

 

2. Methoden der Wertermittlung

 

3. vertiefend zu den Werten 

      von/bei Immobilien

      von Mieten

      von Kraftfahrzeugen

      von Kunstgegenständen

 

4. vertiefend: Teilwerte

  a) Was meint „Zielbaum“? Wie geht „Nutzwertanalyse“?

  b) Welche Bedeutung hat ein „Fehler“ - ein „Mangel“ - bei der Wertermittlung?

    aa) optischer Mangel - technischer Mangel: Wo liegt da der Unterschied?

    bb) Minderwert - Minderung:

        Was davon ist Technik, und wo beginnt Jura?

        Was meint denn „unverhältnismäßig“?

        Welche Bedeutung haben die (fiktiven) Mängelbeseitigungskosten?

    cc) merkantiler Minderwert: Gibt - wenn ja: wie - es den?

    dd) Vorteilsausgleich - Abzug „neu für alt“: Was bedeutet das denn?

    ee) Was gilt betreffend „entgangenen Gewinn“?

 

 

III. Haftungsrisiken des Gutachters/Sachverständigen im Zusammenhang mit seinen Minderwertermittlungen:

 

1. Gibt es hinzunehmende Toleranzen?

 

2. aber: Was ist mit Mängel der gutachterlichen/der sachverständigen Bewertung? 

 

3. Wie kann/sollte die Haftung des mit Wertermittlung betrauten Gutachters /Sachverständigen effektiv begrenzt werden?


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