Der Mangel

"Der Mangel" - ein Begriff, der Ihnen bestimmt schon in einigen Gutachten oder vielleicht auch bei der Bewertung Ihrer eigenen Arbeit untergekommen ist.

Es ist nicht selten, dass Preise durch angebliche Mängel gedrückt werden sollen.

Viele Sachverständige benutzen diesen Begriff jedoch fahrlässig und machen ihre Gutachten so für die Gegenseite angreifbar. Ein angreifbares Gutachten wirft immer ein schlechtes Bild auf den Sachverständigen.

 

Hier schaffen wir Abhilfe.

 

Die langjährige und erfahrene Rechtsanwältin Melanie Bentz zeigt Ihnen, was der Gesetzgeber vorschreibt und führt anhand von Beispielurteilen vor, wie diese Gesetze in der Praxis vor Gericht umgesetzt werden. 

Ein spannender Einblick auf einen essentiellen Begriff im Sachverständigenwesen.

Die große Erfahrung der Referentin und die Relevanz des Themas für Ihre Gutachten machen dieses Seminar zu einer guten Ergänzung Ihrer Kompetenz als Sachverständiger.

Dozentin:  Melanie Bentz

Anwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein

Termine:

13.02.2023 in Bonn

02.05.2023 in Fulda

05.06.2023 in München

31.07.2023 in Bremen

30.10.2023 in Stuttgart

04.12.2023 in Regensburg

 

1-Tagesseminar von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Kosten:     € 485,00 zzgl. MWST (inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen)

 

Sie erhalten 8 Fortbildungspunkte für dieses Seminar.

 

Inhalte:

  • Wann genau liegt juristisch gesehen ein Mangel vor?
  • Wo ist dabei der Unterschied zwischen BGB und VOB/B?
  • die anerkannten Regeln der Technik
  • Mangelfrei, obwohl es nicht den Regeln der Technik entspricht?
  • Mangelhaft, obwohl es den Regeln der Technik entspricht? - die Erklärungen